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Risiko Bürgermeister

Als Bürgermeister oder Gemeindeamtsvorstand ist man immer häufiger mit dem Risiko persönlicher Haftung und auch strafrechtlicher Verfolgung konfrontiert. Die Rechtssprechung der Gerichte wird zum Verantwortungsbereich der Gemeindeorgane immer strenger und vom Obersten Gerichtshof wurde der Begriff des „Organisationsverschuldens“ geprägt. Darunter versteht man die Haftung für mangelnde Planung, mangelnde Struktur und Überwachung in einer Organisation.

Beispielsweise ist die Fristenüberwachung (Fristen zur Einlegung eines Rechtsmittels gegen Bescheide, Erledigung von Bürgeransuchen usw.) durch geeignete Kalender, Erinnerungen mit Computerprogrammen und klare Zuordnung von Verantwortung für das Bescheidmanagement (z.B.: durch schriftliche Dienstanweisungen an Gemeindemitarbeiter) Sache eines möglichen Organisationsverschuldens. Die Einführung eines Winterdienstplanes gehört ebenso in diesen Haftungsbereich, die Kontrolle der straßennahen Bäume und Wege, der Bauhof mit seinen vielfältigen rechtlichen Pflichten (Problemstoffe, Umweltauflagen) bildet einen weiteren Haftungskreis.

Um im Akutfall gewappnet zu sein gegen Anschuldigungen und zivil- oder gar strafrechtliche Verfolgung durch die Gerichte, bedarf es einer vorausschauenden Risikoplanung und der Einführung eines professionellen Risikomanagementes in jeder Gemeinde.